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Gemeinsam mit der Zulassung seiner Vorschriften
durch die inländischen Behörden ist die Herkunftsbezeichnung
des Schinkens aus Teruel auf Grund der Erzeugung in konkreten geographischen
Gebieten und unter strikten Qualitätsbedingungen unter den
durch die Europäische Union geschützten Nahrungsmitteln
aufgenommen worden.
Die Europäische Kommission, das ausführende Organ der
EU, verabschiedete im März 1997 eine Liste mit 318 Produkten
besonderer Qualität, unter denen sich der Schinken aus Teruel
zusamen mit 36 weiteren spanischen Produkten befindet.
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